Arbeits- und Brandschutz Axel Müller


Ihr kompetenter Partner für Arbeitssicherheit und Brandschutz für ihren Betrieb

Willkommen

bei unserem Team aus Fachkräften für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte und Arbeitsmedizinern. Wir möchten Sie, den Arbeitgeber, bei allen Belangen des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und in allen Fragen rund um das Thema Arbeitssicherheit, unterstützen.
 

 

  • Unternehmen jeder Betriebsgröße benötigen eine sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. (DGUV V2)
     
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen daraus abzuleiten und Vorfälle zu untersuchen
    (§5 des ArbSchG)
     
  • Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter (§12 ArbSchG)
     
  • Benennung von Beauftragten z.B. (Brandschutzhelfer) (§13 ArbSchG)
     
  • Erstellung von Betriebsanweisungen z.B. (Betriebsmittel, Gefahrstoffe, Tätigkeiten) (§4, §9 ArbSchG)
     
  • Regelmäßige Prüfung aller elektrische Geräte z.B.  (DGUV V3)
     
  • Pflicht ab 20 Beschäftigte, die regelmäßige Durchführung und Dokumentierung von ASA-Sitzungen (§11 ASiG)

Unser Motto: kompetent-flexibel-fair

Wozu sind Sie gesetzlich verpflichtet?

 

Sind Sie arbeitssicherheitstechnisch gesetzkonform aufgestellt?

Falls Sie vielleicht die eine oder andere Frage mit „NEIN“ beantworten mussten, würden wir gerne einen Vororttermin vereinbaren, den Bedarf analysieren, und Sie auf dem Weg in Richtung gesetzkonforme Arbeitssicherheit begleiten und helfen, Schaden von ihrem Unternehmen fernzuhalten.

  • Haben Sie tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen?                         ____     ____
     
  • Haben Sie alle notwendigen Beauftragten?                                                             ____     ____
     
  • Werden ihr Mitarbeiter min.1x jährlich sachkundig 
    unterwiesen und dies dokumentiert?                                                                          ____     ____
     
  • Haben sie alle nötigen Betriebsanweisungen?                                                       ____     ____
     
  • Sind alle Gefahrstoffe in einem Kataster erfasst?                                                ____     ____
     
  • Haben Sie die Brandschutzordnung Teil A/B/und C?                                         ____     ____
     
  • Sind Sie für eine Kontrolle der BG oder Aussichtsbehörde 
    gut vorbereitet?                                                                                                                        ____    ____
     

             Ja          Nein

Zu den unternehmerischen gesetzlichen Grundpflichten zählen unter anderem:

Was machen wir und wie können wir Sie unterstützen?

Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtskonformen Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Abhängig von der Beschäftigtenzahl eines Unternehmens sind nach DGUV verschiedene Betreuungsmodelle der gesetzlichen Regelbetreuung möglich. Gerne machen wir ihnen dazu ein Angebot zur Unterstützung und Beratung. 


• Mitwirkung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Ableitung von Schutzmaßnahmen 

• Unterstützung und Durchführungen der gesetzlichen Unterweisungen 

• Ausbildung von Brandschutzhelfern 

• Schulung von Sicherheitsbeauftragten 

• Teilnahme an ASA-Sitzungen 

• Objektbegehungen zum Stand des Arbeitsschutzes 

• Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte nach DGUV V3 

• Erstellung von gesetzlich notwendigen Betriebsanweisungen 

• Beratung zum Thema Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe